Es ist der 21.03.2009 – wir fahren ein zweites Mal nach Worms und unterschreiben den Bauwerkvertrag für unser neues Haus.
Der Vertrag enthält diverse Rücktrittsvereinbarungen und ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem wir aber ganz sicher keinen Gebrauch machen werden.
Die Detailliertheit des Vertrags wurde übrigens von unserem Baufinanzierer gelobt.
